Wichtig! Einbau von Rauchwarnmeldern
In vielen Bundesländern ist der Einbau von solchen Geräten bereits vorgeschrieben. Der Berliner Senat hat mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin“ vom 17.06.2016 eine entsprechende Regelung festgelegt (vgl. unten angefügte PDF). Die Kosten für den Einbau und die regelmäßige technische Überprüfung können auf die Mieter umgelegt werden.
Die Mieter müssen nach einschlägiger Rechtsprechung den Einbau dulden auch wenn sie bereits eigene Geräte in ihrer Wohnung verwenden.
Mieterhöhungen aktuell – Erfahrungen aus unseren Sprechstunden
Beachten Sie hierzu:
Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 2. 07. 2008 - 4 C 95/08 -
Urteil des AG Lichtenberg vom 23. 08. 2007 - 10 C 88/07 - zum Berliner Mietspiegel