Als Ergebnis der Zusammenarbeit Berliner Mieterbeiräte wurden erstmals mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Leitlinien für die Wahl und die Arbeit der Berliner Mieterbeiräte vereinbart.
Den Text der Leitlinien ist in der beigefüghten PDF enthalten.
Am 09.11.2017 fand die erste gemeinsame Konferenz der Berliner Mieterräte und Mieterbeiräte statt. Einen Bericht kann in der beigefügten PDF gelesen werden.
Brief an Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Berliner Mieterbeiräte haben dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Schreiben vom 15. 09. 2014 ein Forum zum Thema Mietrecht vorgeschlagen. Sie wollen damit ihre Erfahrungen aus der langjährigen Arbeit unmittelbar vor Ort in die Diskussion zur weiteren Novellierung des Bundesmietrechts einbringen. Inzwischen sind zwei Monate vergangen und vom Bundesministerium gibt es noch immer keine Antwort, geschweige denn einen Termin für ein solches Forum. Steht man in diesem Ministerium so weit über den langjährigen Erfahrungen ehrenamtlich tätiger, demokratisch gewählter Mietervertretungen? Bürgernähe und Achtung vor dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit kann jedenfalls nicht bescheinigt werden.
Antwortbrief des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Persönlicher Brief an Bundesminister Heiko Maas betreffs der
Antwort des Bundesministeriums für Justiz zum
Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesmietrechts
Antwort des Bundesministeriums für Justiz zum
Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesmietrechts
Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesmietrechts –
Brief an Umweltministerium
mit Anlage "Positionen und Anregungen Berliner Mieterbeiräte"
Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesmietrechts –
Brief an Justizministerium
mit Anlage "Positionen und Anregungen Berliner Mieterbeiräte"
Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesmietrechts –
Brief an Justizministerium
mit Anlage "Positionen und Anregungen Berliner Mieterbeiräte"
Mieterbeiräte ja! – Mitwirkung unerwünscht?
Mieterbeiräte haben in den kommunalen Wohnungsgesellschaften Berlins lange Tradition. Doch, obwohl der Senat im Jahre 2010 alle kommunalen Wohnungsgesellschaften erneut aufgefordert hat, in ihren
Verantwortungsbereichen Mieterbeiräte zu bilden, gibt es bis heute für die Tätigkeit dieser Beiräte keine gültige Rechtsvorschrift. Dieser Mangel und die Sorge um die Mietenentwicklung in Berlin
sowie die völlig unbefriedigenden Antworten der Senatsverwaltung auf die vorgetragenen Probleme, haben die Mieterbeiräte veranlasst, sich persönlich an den Senator für Stadtentwicklung und Umwelt,
Herrn Michael Müller, zu wenden und ein Angebot zur demokratischen Mitwirkung in Sachen Mietenpolitik zu unterbreiten. (Persönliche Briefe vom 30.01.2013 und vom 11.04.2013, nachzulesen unter
www.mieterbeirat-fennpfuhl.de – Aktuelles – Aus unserer Arbeit)
Wie glaubwürdig ist das Werben des Senators für soziales Wohnen in Berlin, wenn er die angebotene Hilfe demokratisch gewählter Mietervertretungen zur Verwirklichung dieser Zielstellung völlig
ignoriert und es bis heute nicht für nötig erachtet, auf einen persönlichen Brief auch persönlich zu antworten?
Das Angebot der Mieterbeiräte steht nach wie vor, sie warten auf einen Termin für ein persönliches Gespräch!
Horst
Baer
Dr. Anna-Marie Czihak Horst Neumann
Mieterbeirat Frankfurter Allee Süd Mieterbeirat Anton Saefkow